Petrinić&Braut
← RechtsgebieteRechtsgebiet 01

Immobilien, Baurecht und Raumplanung

Immobilienrechtliche Fragen erfordern häufig eine gemeinsame Betrachtung von Eigentum, Grundbuch und Kataster, Raumplänen, Genehmigungen, Planung, Bauausführung und Vertragsverhältnissen.

Wir beraten Käufer, Verkäufer, Eigentümer und Miteigentümer bei der rechtlichen Immobilienprüfung, der Regelung von Eigentumsverhältnissen, der Vertragsgestaltung und der Durchführung von Eintragungen. Bei Investitionen verknüpfen wir den Rechtsstatus des Grundstücks, die Raumplanung, besondere Bedingungen (posebni uvjeti) und Genehmigungen mit Planung und Bau sowie den technischen Mindestanforderungen für die Nutzung des Gebäudes oder die Aufnahme einer Tätigkeit.

Kontaktieren Sie uns

Wie wir Sie unterstützen

01

Kauf, Verkauf und rechtliche Prüfung von Immobilien

Vor Abschluss eines Vorvertrags, Zahlung einer Anzahlung oder Unterzeichnung des Vertrags prüfen wir Eigentum, Belastungen, Rechte Dritter, den Grundbuch- und Katasterstand, die vorhandene Baudokumentation und die für die beabsichtigte Nutzung maßgeblichen planungsrechtlichen Voraussetzungen.

Wir entwerfen und prüfen Kauf-, Schenkungs-, Tausch-, Miet- und Pachtverträge. Wir begleiten Zahlung, Löschung von Belastungen, Übergabe und Eintragung des Eigentums rechtlich.

02

Grundbuch, Kataster und Eigentumsverhältnisse

Wir analysieren Abweichungen zwischen Grundbuch, Kataster, Eigentumsurkunden und dem tatsächlichen Zustand der Immobilie. Wir klären die Rechtsnachfolge und schlagen den geeigneten Weg zur Berichtigung oder Vervollständigung der Eintragungen vor.

Unsere Unterstützung kann die Eintragung oder Löschung von Rechten, besondere Grundbuchberichtigungsverfahren (pojedinačni ispravni postupak), Datenberichtigungen, die Herstellung einer lückenlosen Rechtskette anhand historischer Urkunden sowie die erforderlichen gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahren umfassen.

Wir vertreten Mandanten in Verfahren zur Anlegung und Erneuerung von Grundbüchern, einschließlich der Teilnahme an Verhandlungsterminen sowie der Einreichung von Anmeldungen und Einwendungen. Beeinträchtigt eine Eintragung das Eigentumsrecht, erheben wir Löschungsklagen und damit verbundene Ansprüche zur Wiederherstellung des richtigen Grundbuchstands.

03

Miteigentum, Wohnungseigentum, Grenzen und Dienstbarkeiten

Wir beraten bei der Regelung der Immobiliennutzung, der Aufhebung von Miteigentum, der Begründung von Wohnungseigentum (etažno vlasništvo), der Grenzfeststellung sowie der Begründung, Änderung oder Beendigung von Dienstbarkeiten und Baurechten.

Zunächst prüfen wir, ob eine praktisch umsetzbare Vereinbarung erreicht werden kann. Ist eine Einigung nicht möglich, vertreten wir die Parteien im geeigneten Verfahren.

04

Raumordnungspläne und Schutz der Interessen von Eigentümern und Investoren

Wir vertreten Eigentümer, Einwohner, Investoren und andere Beteiligte gegenüber kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften und Planungsträgern in Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen. Wir analysieren, wie sich vorgeschlagene Planungen auf Nutzung und Bebaubarkeit des Grundstücks, Erschließung, Infrastruktur, bestehende Rechte und geplante Investitionen auswirken.

Wir erstellen begründete Initiativen und Anträge auf Einleitung von Planänderungen, nehmen an der öffentlichen Beteiligung und Anhörung teil und reichen Stellungnahmen, Vorschläge und Einwendungen ein. Wir begleiten Investoren durch das gesamte Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Plans — von der Vorbereitung der Initiative und der Begleitung des Aufstellungsbeschlusses über fachplanerische Lösungen und die öffentliche Anhörung bis zum Bericht über die öffentliche Anhörung und zur Verabschiedung des Plans. Rechtliche Fragen koordinieren wir mit Stadtplanern, Architekten, Vermessungsingenieuren und weiteren am Projekt beteiligten Fachleuten.

05

Besondere Bedingungen sowie Standort-, Bau- und Nutzungsgenehmigungen

Wir leisten rechtliche Unterstützung in Verfahren zur Festlegung besonderer Bedingungen (posebni uvjeti) und Anschlussbedingungen sowie zur Erteilung der Standortgenehmigung (lokacijska dozvola), der Baugenehmigung und der Nutzungsgenehmigung (uporabna dozvola). Wir prüfen behördliche Bescheide und Planungsunterlagen, überwachen Fristen und koordinieren die Tätigkeit des Investors, Planers, der zuständigen Verwaltungsbehörde und weiterer öffentlich-rechtlicher Stellen in rechtlicher Hinsicht.

Wir vertreten Investoren, Eigentümer und andere Parteien bei der Akteneinsicht und Abgabe von Stellungnahmen und bereiten Rechtsbehelfe und Klagen vor den Verwaltungsgerichten vor, die Erteilung, Versagung, Zurückweisung, Änderung oder Aufhebung von Genehmigungen betreffen. Beschränken besondere Bedingungen, einschließlich denkmalrechtlicher Bedingungen, das Vorhaben unverhältnismäßig oder fehlt ihnen eine ausreichende sachliche und rechtliche Grundlage, prüfen wir Begründung und Tragweite und greifen sie mit den verfügbaren Rechtsbehelfen an.

06

Rechtliche Begleitung während Planung und Bau

Wir begleiten Investoren von der Planung und Vertragsgestaltung über die Ausführung der Arbeiten bis zur Übergabe und Mängelbeseitigung. Wir regeln die Beziehungen zu Planern, Bauaufsichtsingenieuren, Auftragnehmern und weiteren Projektbeteiligten und entwerfen und prüfen Bauverträge sowie damit verbundene Vereinbarungen.

Wir verfolgen Planänderungen, vertragliche Fristen, Kostensteigerungen, Zusatzarbeiten, Abrechnungen und Ansprüche der Parteien. Besondere Aufmerksamkeit gilt rechtzeitigen Mitteilungen, Beweisen und Projektunterlagen, Sicherheiten, Übergabe, Mängeln, Haftung und Kündigungsrechten. Außerdem vertreten wir Mandanten in Streitigkeiten aus Planung und Bau.

07

Enteignung und Entschädigung für entzogene Grundstücke

Wir beraten Städte, Gemeinden, Straßenbaulastträger und andere berechtigte Enteignungsbegünstigte bei Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens — von der Ermittlung der betroffenen Immobilien und dem Versuch eines freihändigen Erwerbs bis zur Entscheidung, Festsetzung der Entschädigung und Eintragung.

Wir vertreten Grundstückseigentümer beim Schutz ihrer Rechte, bei der zutreffenden Festlegung des Projektumfangs und bei der Durchsetzung einer angemessenen Entschädigung für entzogene oder beschränkte Immobilien. Bei der Bewertung berücksichtigen wir die Auswirkungen des Vorhabens auf die Restfläche, die Erschließung, die künftige Nutzung und bestehende Investitionen.

08

Infrastruktur- und Investitionsprojekte

Wir begleiten Projekte rechtlich von der ersten Standortprüfung und Regelung der Eigentumsverhältnisse bis zur Vertragsgestaltung, Genehmigung und Umsetzung.

Die Unterstützung kann die Begründung von Dienstbarkeiten und Baurechten, Enteignung und Entschädigung, Beziehungen zu Grundstückseigentümern, Vertragsgestaltung und die Koordination rechtlicher Fragen mit Architekten, Vermessungsingenieuren, Planern und weiteren Fachleuten umfassen.

So arbeiten wir

01

Erstkontakt

Der Mandant übermittelt uns eine kurze Beschreibung der Situation, die Namen der beteiligten Personen und Unternehmen, Angaben zur Immobilie, das angestrebte Ziel und etwaige Fristen. So können wir die Angelegenheit zunächst einordnen und die erforderlichen Unterlagen bestimmen.

02

Prüfung der Unterlagen

Wir prüfen die vorhandenen Unterlagen und ermitteln, welche zusätzlichen Informationen oder Dokumente beschafft werden sollten. Die Unterlagen werden im Hinblick auf das konkrete Ziel des Mandanten bewertet.

03

Rechtliche Beurteilung

Wir bestimmen die verfügbaren rechtlichen Wege, die wesentlichen Risiken und die Schritte zur Umsetzung der gewählten Lösung. Bei Transaktionen und Projekten prüfen wir, welche Fragen vor Übernahme einer Verpflichtung geklärt werden sollten.

04

Umfang und Umsetzung

Wir vereinbaren den Umfang der rechtlichen Unterstützung, die erforderlichen Maßnahmen und die Kommunikation. Das Mandat kann eine einzelne rechtliche Prüfung, die Vertragsgestaltung, Verhandlungen, die Vertretung in einem Verfahren oder eine fortlaufende Begleitung während des gesamten Projekts umfassen.

Was Sie für den Erstkontakt vorbereiten sollten

Grundlegende Angaben

  • Namen der beteiligten Personen und Unternehmen
  • Anschrift, Katasterparzellennummer oder eine andere Immobilienkennung
  • kurze Beschreibung der aktuellen Situation
  • das angestrebte Ziel
  • aktueller Stand der Verhandlungen oder des Verfahrens
  • etwaige wichtige Frist oder Aktenzeichen

Vorhandene Unterlagen

  • Grundbuchauszug und Katasterdaten
  • Angebot, Reservierungsvereinbarung, Vorvertrag oder Hauptvertrag
  • Erbschein oder frühere Eigentumsurkunden
  • Mitteilung, Protokoll oder Entscheidung aus dem Verfahren zur Anlegung oder Erneuerung des Grundbuchs
  • Angebot zum freihändigen Erwerb, Wertgutachten und Unterlagen des Enteignungsverfahrens
  • Vorentwurf und Hauptentwurf sowie verfügbare Daten aus dem System eDozvola
  • besondere Bedingungen, Anschlussbedingungen und denkmalrechtliche Bedingungen
  • Standort-, Bau- oder Nutzungsgenehmigung und weitere im Verfahren erlassene Bescheide
  • Beschluss zur Planaufstellung, Planentwurf und Bekanntmachung der öffentlichen Anhörung
  • frühere Initiativen, Vorschläge und Einwendungen sowie der Bericht über die öffentliche Anhörung
  • Entscheidungen, Schriftsätze und relevante Korrespondenz

Für den Erstkontakt genügen die grundlegenden Angaben und die bereits vorhandenen Unterlagen. Nach einer ersten Prüfung teilen wir mit, welche weiteren Informationen benötigt werden.

Typische Fälle

01

Kauf vor Zahlung der Anzahlung

Ein Käufer möchte eine Wohnung erwerben, auf der Immobilie ist jedoch eine Hypothek eingetragen und die Flächenangaben weichen in den Unterlagen voneinander ab.

Die rechtliche Prüfung umfasst Eigentum und Verfügungsbefugnis, Belastungen, Baudokumentation, Voraussetzungen für die Löschung der Hypothek, Zahlungsmodalitäten, Übergabe und Eigentumseintragung. Die ermittelten Risiken werden anschließend im Vorvertrag oder Kaufvertrag geregelt.

02

Ungeklärte Eigentums- und Miteigentumsverhältnisse

Mehrere Familienangehörige nutzen eine Immobilie, ein früherer Erbfall wurde nicht vollständig umgesetzt und Grundbuch, Kataster und tatsächlicher Zustand stimmen nicht überein.

Die Rechtskette und die vorhandenen Unterlagen sind zu prüfen, um festzustellen, ob die Situation durch eine Vereinbarung, eine geeignete Eintragung oder gerichtlich geklärt werden kann. Bei Miteigentum wird auch geprüft, wie es geregelt oder aufgehoben werden kann.

03

Vorbereitung eines Investitionsprojekts

Ein Investor erwägt den Kauf eines Baugrundstücks. Vor der Entscheidung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen, der Zugang zu einer öffentlichen Verkehrsfläche, bestehende Rechte und Belastungen, verfügbare Genehmigungen sowie die mit Nachbarn, Grundstückseigentümern und künftigen Auftragnehmern zu regelnden Beziehungen zu prüfen.

Die rechtliche Unterstützung verbindet Standortprüfung, Regelung der Eigentumsverhältnisse, Vertragsgestaltung und die für die Projektumsetzung erforderlichen Verfahren.

04

Raumordnungsplan oder besondere Bedingungen beschränken die Investition

Der Eigentümer oder Investor stellt fest, dass der geltende Raumordnungsplan das geplante Vorhaben nicht zulässt, oder erhält während der Projektvorbereitung besondere, denkmalrechtliche oder andere Bedingungen, die das Projekt wesentlich verändern, die Kosten erhöhen oder seine Umsetzbarkeit infrage stellen.

Zu prüfen sind der Raumordnungsplan, der Beschluss über seine Aufstellung oder Änderung, die Planungsunterlagen, die festgelegten Bedingungen und der aktuelle Verfahrensstand. Je nach Stand kann die Unterstützung eine Initiative zur Planänderung, Vorschläge und Einwendungen in der öffentlichen Anhörung, Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren, einen Rechtsbehelf oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht umfassen.

Verwandte Rechtsleitfäden

Alle Rechtsleitfäden
Ihr Anliegen

Der erste Schritt ist eine klare Beschreibung der Situation und des Ziels.

Nennen Sie beim Erstkontakt die beteiligten Personen und Unternehmen, bezeichnen Sie die Immobilie und schildern Sie den aktuellen Stand sowie etwaige Fristen. Auf dieser Grundlage vereinbaren wir die benötigten Unterlagen und den nächsten Schritt.